Abschleppzentrale = Abzockzentrale?

Im bergischen Städtedreieck Remscheid, Solingen, Wuppertal wurde wegen gewerbsmäßigem Betrug gegen ein nicht unbekanntes Abschleppunternehmen ermittelt. Die Anklage des Abschleppdienstes endete vor Gericht mit Zahlungen von Geldbußen. Der Abschleppdienst berechnete einer nicht unerheblichen Zahl von Unfallbeteiligten beziehungsweise den Eigentümern sichergestellter Fahrzeuge überhöhte Summen, obwohl es sich hierbei teilweise sogar um mit der Polizei vertraglich vereinbarte Gebühren handelte.

Berichte deuten darauf hin, das dies gar nicht so branchenunüblich ist. Scheinbar werden entsprechende Abschleppdienste teilweise gar nicht von den Opfern selbst, beziehungsweise es werden nicht die gewünschten Abschleppunternehmen z.B. der großen Automobilclubs, sondern welche, die teilweise noch nichtmals (mehr) mit diesen Clubs abrechnen dürfen, durch evtl. Nutznießer angefordert. Ist das Fahrzeug so erstmal evtl. sogar mit "Amtshilfe" geFANGen, soll MANN die (überhöhte) Rechnung als angeblicher Auftraggeber bei Abholung direkt begleichen, teilweise obwohl man selbst bei eintreffen des Abschleppfahrzeuges gar nicht vor Ort war und z.B. vor abtransport ins Krankenhaus oder zur Polizeiwache nichts entsprechendes äußerte. Bei ausländischen Abholern ist auch schon mal das Kartenlesegerät gestört, so das diese gezwungen sind mit Bargeld zu bezahlen... . Mindestens ein Abschleppunternehmer betreibt vorliegenden Unterlagen nach, allein in Solingen, Leverkusen und Köln mehr "Niederlassungen und Zweitbetriebe" wie Mitarbeiter gemeldet sind, so kommt es zu besonders vielen Aufträgen nach dem "Nächstgelegenen-Prinzip", obwohl an diesen Standorten -z.B. in der Nähe einer großen Kreuzung in Solingen oder von Autobahnauffahrten bei Leverkusen und Köln- regelmäßig weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter bereitgehalten werden und die Abwicklung von einer Zentrale am Solinger Stadtrand erfolgt. Scheinbar ein lohnendes Geschäft, wohl nur nicht für die "Kunden" und bei anderen Unregelmäßigkeiten für verschiedenste Staats- und Sozialkassen - auch für die einzelnen Vermittler?



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"Witzfiguren" die z.B. auf Grund einer angeblichen Nutzung des Gattungsbegriffes "www. Lkw-Bergung .de" z.B. der Meinung sind, einen Unterlassungsanspruch in Höhe von rund ihrem 10 bis 15fachen Jahresgewinn ihrer 3-Mann Klitsche zu haben (angeblich exklusive Schadensersatzanspruch und "Rechts"anwaltskosten), überliefern ihre Traktate bitte auf Papier welches z.B. zur Nutzung der Reinigung der Ausscheidungsorgane nach dem Stuhlgang geeignet ist.

Naja, vielleicht sollten mit dem (erhofften) Geld(segen) ja z.B. Forderungen der Gemeinde Feldkirchen bei Graz (Austria) respektive des Alpenländischen Kreditorenverbandes bedient werden.